Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wöhler & Heine GbR (nachfolgend „WK") gegenüber Unternehmern und Kaufleuten (§ 14 BGB)

1. Anwendungsbereich, Geltung

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von WK erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die WK mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde" genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn WK ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.

2. Leistungen von WK / Mitwirkung des Kunden

(1) WK erbringt für Steuerberater und Unternehmen aus der Beratungsbranche individuelle Agenturdienstleistungen im Bereich des Online-Marketings. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet WK dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs.

(2) WK weist darauf hin, dass Algorithmen von Werbeplattformen wie Facebook, Instagram und Google geheim sind und der permanenten Weiterentwicklung / Änderung unterliegen. Sofern Kundenanfragen / Leads für den Kunden generiert werden sollten, wird keine konkrete Beschaffenheit der Bewerbungen / Leads zugesagt.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Mitwirkungshandlungen umgehend und vollständig auf Anforderung von WK zu erbringen. Bei Unterlassung, die die Leistung von WK für über 2 Wochen behindert, bleibt der Vergütungsanspruch unberührt.

(4) Der Kunde hat gegenüber WK auf erstes Anfordern die für die Erreichung des Vertragszwecks notwendigen Mitwirkungshandlungen unverzüglich zu erbringen. Etwaige Verzögerungen gehen zulasten des Kunden und berühren den Vergütungsanspruch von WK nicht.

(5) Im Falle eines abweichend schriftlich vereinbarten Werks/Erfolgs ist der Kunde verpflichtet, die Mitwirkungshandlungen binnen 2 Wochen zu erbringen. Unterlässt der Kunde dies, wird die gesamte Vergütung, einschließlich der erfolgs- und werksabhängigen Vergütung, sofort fällig.

(6) Im Falle einer abweichend schriftlich vereinbarten Garantie- oder Erfolgsvereinbarung gilt Entsprechendes; unterlässt der Kunde die Mitwirkung, gilt die Garantie bzw. der Erfolg als erfüllt.

(7) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbetexte und gesetzlicher Informationspflichten (z. B. Datenschutzerklärung, Impressum) selbst verantwortlich und hat ggf. vorab eine Überprüfung durch einen Rechtsbeistand zu veranlassen.

(8) Anbieter wie Facebook und Google sind jederzeit berechtigt, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen. Hierfür ist WK nicht verantwortlich; der Vergütungsanspruch bleibt unberührt.

(9) WK steht bezüglich der Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(10) Die höchstpersönliche Leistungserbringung wird nicht geschuldet; WK darf Erfüllungsgehilfen, Subunternehmer und Dritte einsetzen.

(11) Die vereinbarte Vergütung enthält kein Werbebudget. Dieses hat der Kunde ausnahmslos separat bereitzustellen.

(12) Von WK bereitgestellte Domains/Landingpages/Websites werden dem Kunden vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung nur bis zum Ende der Vertragslaufzeit überlassen.

3. Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertragsschluss kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.
(2) Eine Auftragsbestätigung ist für den Vertragsschluss nicht konstitutiv.

4. Abnahmebedürftige Leistungen

(1) Die Leistungen von WK unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht; ein Zurückhalten von Zahlungen wegen unvollständiger Werke ist nicht zulässig.

(2)–(11) Soweit eine Leistung ausnahmsweise dem Werkvertragsrecht unterfällt: WK kann Teil- und Gesamtabnahmen verlangen, die eine Funktionsprüfung voraussetzen. Erhebliche Mängel berechtigen WK zur zweimaligen Nachbesserung binnen angemessener Frist (Zeitaufwand separat vergütungspflichtig); unerhebliche Mängel stehen einer Abnahme nicht entgegen. Bei Streit über Erheblichkeit entscheidet ein von einer IHK bestellter Sachverständiger, vorleistungspflichtig durch den Kunden. Eine (Teil-)Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt. Weitergehende Ansprüche (Aufwendungsersatz, Schadenersatz) bestehen nicht.

5. Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Mitgeteilte Preise sind verbindlich, verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung ist grundsätzlich sofort nach Rechnungserteilung bzw. bei Vertragsschluss fällig, sofern nicht anders vereinbart. Eine erteilte SEPA-Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Bei vereinbartem SEPA-Lastschrifteinzug ist das Mandat im Anhang zu nutzen.
(4) WK stellt eine ordnungsgemäße, umsatzsteuerausweisende Rechnung aus.
(5) Bei Rückbuchung ist der Kunde zur Überweisung binnen 3 Werktagen sowie zur Kostenübernahme verpflichtet.
(6) Aufrechnung/Zurückbehaltung nur bei Anerkennung oder rechtskräftiger Feststellung der Gegenforderung.

6. Kündigung, Laufzeit, Verlängerung

(1) Es gilt die individuell vereinbarte Laufzeit; eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.
(2) Kündigungsfrist: 30 Tage zum Laufzeitende, maßgeblich ist der Zugang. Bei nicht fristgerechter Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um denselben Zeitraum zu unveränderter Vergütung, sofern nicht abweichend vereinbart.
(3) Freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.
(4) Kündigungen bedürfen der Schriftform.
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

7. Verzug / außerordentliche Kündigung

(1) Leistungsfristen beginnen erst nach Zahlungseingang und vollständiger Mitwirkung des Kunden.
(2) Bei Zahlungsverzug kann WK weitere Leistungen bis zum Ausgleich zurückhalten.
(3) Bei Ratenzahlungsverzug (mind. 2 Raten) kann WK außerordentlich kündigen und die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällige Vergütung als Schadensersatz geltend machen.

8. Erfüllung

(1) WK erbringt die vereinbarten Leistungen mit der erforderlichen Sorgfalt und darf sich Dritter bedienen.
(2) Geschuldet ist grundsätzlich eine Dienstleistung, kein Werk, sofern nicht abweichend schriftlich vereinbart.
(3) Liegen Hinderungsgründe in der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch unberührt.
(4) „Qualifizierter Bewerber" bezeichnet einen durch Online-Werbemaßnahmen gewonnenen Datensatz mit Name, korrekter Telefonnummer, abgeschlossener Berufsausbildung und Berufserfahrung in Jahren.

9. Verhalten und Rücksichtnahme

(1) Der Kunde hat übliche kaufmännische Verhaltensweisen zu wahren; unwahre Tatsachenbehauptungen oder Schmähkritik werden zivil- und ggf. strafrechtlich verfolgt.
(2) Der Kunde erlaubt WK ausdrücklich, seinen Firmennamen und Informationen über erfolgreiche Vermittlungen zu Marketingzwecken (Fallstudien, Erfolgsgeschichten, Website, Social Media) zu verwenden.

10. Schutzrechte Dritter

Der Kunde gewährleistet, dass überlassene Arbeitsmaterialien (z. B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind, und stellt WK insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

11. Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht an den von WK erstellten Arbeits- und Leistungsergebnissen.
(2)–(3) Dies gilt unter dem Vorbehalt vollständiger Vergütungszahlung; bei Ratenzahlung erst mit Zahlung der letzten Rate.
(4) Eine Weitergabe der Ergebnisse an Dritte oder Bearbeitung nach § 23 UrhG ist ausgeschlossen.

12. Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches eingeräumt.

13. Haftung

(1) WK haftet auf Schadensersatz nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; bei einfacher Fahrlässigkeit nur für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie wesentlicher Vertragspflichten (begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden).
(2) Die Haftung für Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei ordnungsgemäßer Datensicherung begrenzt; Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für übernommene Garantien bleibt unberührt.

14. Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen bedürfen der Schriftform; individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
(2) Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von WK (Grünwald).

AGB Stand: 13.11.2023 · © Vervielfältigung verboten

Anhang: SEPA-Lastschriftmandat

Wöhler & Heine GbR, Tölzer Str. 1, 82031 Grünwald und deren Erfüllungsgehilfen werden ermächtigt, wiederkehrende, fällige Zahlungen vom Konto des Kunden mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Der Kunde weist zugleich sein Kreditinstitut an, die gezogenen Lastschriften einzulösen. Erstattung des belasteten Betrags kann innerhalb von acht Wochen ab Belastungsdatum verlangt werden; es gelten die mit dem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen für das SEPA-Basislastschriftverfahren. Das ausfüllbare Mandatsformular (Name, Anschrift, Kreditinstitut, IBAN, Gläubigerreferenz-ID) wird dem Kunden bei Vertragsschluss separat zur Verfügung gestellt.

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